BMF-Schreiben & PSV-Merkblätter

Artikel und Dokumente zur betrieblichen Altersversorgung

BMF-Schreiben

Das Bundesministerium der Finanzen bezieht in den so genannten BMF-Schreiben zu speziellen Fragen des Steuerrechts Stellung. Diese Verlautbarungen sind nach Veröffentlichung im Bundessteuerblatt für die Finanzbehörden verbindlich.

Nachfolgend haben wir eine Auswahl für die betriebliche Altersversorgung wichtiger aktueller BMF-Schreiben zum Download für Sie zusammengestellt.

PSV-Merkblätter

Der PSV (PENSIONS SICHERUNGS VEREIN Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung.

Sein alleiniger Zweck ist die Gewährleistung der betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers" (PSVaG, Bericht des Geschäftsjahres 2003, S. 7). Bei Zahlungsunfähigkeit übernimmt der PSVaG die gesicherten Verpflichtungen aus unmittelbaren Pensionszusagen des insolvent gewordenen Arbeitgebers. Durch jährliche Beiträge zum PSVaG (LINK TO sichert der Arbeitgeber unmittelbar zugesagte Pensionsleistungen gegen das Insolvenzrisiko ab.