PSVaG ist die Abkürzung für "PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit". Der PSVaG ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Durch jährliche Beiträge zum PSVaG sichert der Arbeitgeber unmittelbar zugesagte Pensionsleistungen gegen das Insolvenzrisiko ab.
Link zu den Beitragssätzen seit 1975 übersichtlich als Tabelle und Grafik.
Die Mittel für die Durchführung der Insolvenzsicherung werden aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durch Beiträge der insolvenzsicherungspflichtigen Arbeitgeber aufgebracht. Die Beiträge zum PSVaG werden in einem Umlageverfahren erhoben.
Charakteristisch für ein Umlageverfahren ist, dass sich ein von Jahr zu Jahr unterschiedlicher Schadenverlauf in den Beitragssätzen unmittelbar niederschlägt. Der jeweils gültige Beitragssatz ist auf den Teilwert (gemäß § 6a EStG) bzw. für Pensionsfonds auf 20% des Teilwerts der gesicherten Verpflichtungen (Beitragsbemessungsgrundlage) zu entrichten. Der gewichtete durchschnittliche Beitragssatz der bisherigen 36 Geschäftsjahre beträgt 3,15 Promille.
Auf die bis zum Jahresende zu entrichtenden Beiträge kann der PSVaG Vorschüsse für das Folgejahr erheben, die ggf. am Ende des 1. Quartals des betreffenden Jahres fällig sind. Die Höhe der Vorschüsse wird auf der Basis der Beitragsbemessungsgrundlage des Vorjahres berechnet.